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Entdecken Sie mit uns neue Traumreviere. Seychellen, Thailand, Fiji, Kuba ..

 

 

Und auch dieses Jahr waren wir  wieder auf der BOOT.

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23.01-31.01.2010

Besuchen Sie uns in der Halle 14     Stand F 04

     
Neue Preise 2010 sind teilweise eingestellt.  Falls noch nicht online. Einfach Anfrage per Mail info@dreamcharter.de  
Neue Törns 2010 sind teilweise eingestellt.  Flottille führt uns diesmal nach Mallorca und auf die Seychellen (siehe unter TÖRNS)  
Funkpflicht für den Skipper Übergangsregel endete am 31.12.2009    

SRC Funkzeugnis nach den Regeln der RYA
 

ZWEITE MITTEILUNG DES VERKEHRSMINISTERIUMS VOM 26. JULI

Betr.: Funkbetriebszeugnis SRC


Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich


Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine Funkanlage installiert ist, und die damit ein Funkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Teilnahme am Funkverkehr auf See.

Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene praktische Prüfung entfällt.

Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkscheine in keiner Weise mit den deutschen SRC (=Short Range Certificate) vergleichbar. In internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines international anerkannten SRC, der zum Teilnahme am Sprechfunkverkehr berechtigt, zu prüfen ist.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt, ob und in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Funkbetrieb auf deutschen Schiffen teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.