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SRC Funkzeugnis nach den Regeln der
RYA
ZWEITE MITTEILUNG DES VERKEHRSMINISTERIUMS VOM 26. JULI
Betr.: Funkbetriebszeugnis SRC
Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes
unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich
Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine Funkanlage
installiert ist, und die damit ein Funkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in
Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA
ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen,
entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Teilnahme am Funkverkehr auf
See.
Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende
Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen
werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene praktische Prüfung
entfällt.
Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkscheine in keiner
Weise mit den deutschen SRC (=Short Range Certificate) vergleichbar. In
internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines
international anerkannten SRC, der zum Teilnahme am Sprechfunkverkehr
berechtigt, zu prüfen ist.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA
von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt,
ob und in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer
Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Funkbetrieb auf deutschen Schiffen
teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen
RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als
ein Jahr in Deutschland aufhalten.
In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt
werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.